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Allgemeine Geschäftsbedingungen
  Präambel
  (1) Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Auftraggebern von Lektorat Danelius.
  (2) Mit Bestätigung des Auftrages gelten diese Bedingungen als angenommen.
(3) Abweichende Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
1. Vertragsschluss
  (1) Der Auftraggeber kann den Auftrag schriftlich, fernmündlich oder elektronisch erteilen.
  (2) Der Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragstext als E-Mail-Attachment, auf Datenträger oder als Fax eingereicht und von Lektorat Danelius bestätigt wurde.
  (3) Der Auftraggeber hat bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung durch das Lektorat Danelius ein Widerrufsrecht.
2. Angebote und Preise
  (1) Die Angebote des Lektorat Danelius sind freibleibend.
  (2) Bei der Stornierung von Aufträgen ist das Lektorat Danelius berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
3. Auftragsabwicklung
  (1) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
Der Auftraggeber verpflichtet sich
  - den Verwendungszweck des Textes,
  - die Verwendung einer bestimmten Terminologie (Übergabe der erforderlichen Unterlagen),
  - die Verwendung besonderer Schreibweisen, die vom Rechtschreib-Duden abweichen,
  - die Verwendung des Überarbeitungsmodus von Word
  mitzuteilen.
  (2) Kommt der Auftraggeber den in Abs. 1 genannten Mitwirkungspflichten nicht nach, kann er nach Auftragsausführung keine seinen Wünschen nicht entsprechende Auftragsausführung geltend machen.
4. Lieferung
  (1) Das bearbeitete Dokument wird dem Auftraggeber auf elektronischem Weg als Dateianhang per E-Mail, auf dem Postweg per CD-ROM, Diskette oder auf Papier zugesandt.
  (2) Für die Zusendung per Express oder Kurier berechnet das Lektorat Danelius dem Auftraggeber die Versandkosten.
  (3) Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn das bearbeitete Dokument an den Auftraggeber nachweisbar (Absendeprotokoll oder Einlieferungsbeleg) abgeschickt wurde. Wird die Zustellung durch die Deutsche Post AG nicht am Tag nach der Einlieferung ausgeführt, so liegt dies nicht im Verantwortungsbereich des Lektorat Danelius. Das Risiko trägt der Auftraggeber.
  (4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt entbinden das Lektorat Danelius für die Zeit der Störung von den Vertragsverpflichtungen. Dies gilt auch für Verzögerungen, die der Auftraggeber verursacht hat (verspätete Bereitstellung von Unterlagen).
5. Haftung für Mängel
  (1) Das Lektorat Danelius haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insgesamt nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
  (2) Das Lektorat Danelius verpflichtet sich, alle Aufträge mit größter Sorgfalt auszuführen, so dass möglichst keine Fehler mehr im Text verbleiben. Unbesehen davon gilt die Leistung auch dann als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler auf vier Seiten nachweisbar ist (maßgeblich ist die gesamte korrigierte Textmenge).
  (3) Änderungen am sprachlichen Ausdruck sind subjektiver Natur, daher sind solche Änderungen lediglich Vorschläge und Reklamationen ausgeschlossen.
  (4) Der Auftraggeber kann innerhalb von zehn Tagen, nachdem die Unterlagen an ihn übergeben bzw. versandt wurden, auf evtl. vorhandene Mängel hinweisen. An den übermittelten Texten darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt.
  (5) Erfolgt innerhalb der in Abs. 4 genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat/Korrektorat als genehmigt.
  (6) Sind Mängel vorhanden und sind diese nicht völlig unerheblich, so ist der Auftraggeber nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Lektorat Danelius verliert entsprechend der Bedeutung des Mangels zur Gesamtleistung die Honoraransprüche.
6. Vertraulichkeit
  (1) Das Lektorat Danelius sichert absolute Vertraulichkeit zu. Die Vertraulichkeit bezieht sich sowohl auf die Person des Auftraggebers als auch auf Informationen, die durch den Auftrag bekannt werden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit bestehen.
  (2) Das Lektorat Danelius ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Sicherung der Rückübersendung des Textes eine Sicherungskopie zu erstellen und diese bis zum Ablauf der Reklamationsfrist von zehn Tagen aufzubewahren.
  (3) Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für den Zugriff von Dritten auf die Daten bei elektronischer Übermittlung übernimmt das Lektorat Danelius keine Haftung.
7. Rechnung, Zahlungsbedingungen
  (1) Das Lektorat Danelius berechnet dem Auftraggeber das Honorar unverzüglich nach Fertigstellung des Auftrages. Die Rechung wird in der Regel auf dem Postweg zugestellt.
  (2) Die Beträge sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
  (3) Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Zahlung in Raten vereinbart werden.
  (4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist das Lektorat Danelius berechtigt, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB) zu berechnen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, maßgebendes Recht
  (1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lektorat Danelius und den Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
  (3) Sollte eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.